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Rückrufe: HEMA Spielsand & Stretcherz-Spielzeuge (Asbest)

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Die Warnungen vor Asbest in Kinderspielzeug und Spielsand nehmen leider kein Ende. Hier wieder zwei neue….

⚠️ Rückruf: HEMA Spiel- und Bastelsand – Asbest nachgewiesen

Die HEMA GmbH & Co. KG Deutschland (Porscheplatz 2, 45127 Essen) ruft mehrere Artikel des HEMA Spiel- und Bastelsands zurück. In mindestens einem Röhrchen der genannten Produkte wurde Asbest nachgewiesen. Es handelt sich um einen gefährlichen Stoff, der beim Einatmen von Fasern schwere Gesundheitsprobleme verursachen kann.

Betroffen sind Produkte mit den Artikelnummern 15.90.0101, 15.90.0102, 15.90.0035, 15.92.0121 und 15.92.0122. Das Produkt wurde über HEMA-Filialen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vertrieben.

Alle Personen, die im Besitz der genannten Artikel sind, werden gebeten, diese nicht zu verwenden. Das Produkt kann in eine HEMA-Filiale zurückgebracht werden, um den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) | Originalmeldung

⚠️ Rückruf: mit Sand gefüllte Stretcherz-Spielzeuge – Asbest-Verdacht

Vulcan Consulting (38/39 Fitzwilliam Square West Dublin, D02 NX53, Irland) ruft mehrere mit Sand gefüllte Stretcherz-Spielzeuge zurück. Das sandähnliche Material in den Produkten kann Spuren von Asbest enthalten.

Betroffen sind folgende Produkte, die über Filialen der Firma Smyths Toys vertrieben wurden: Stretcherz Slammerz (Artikelnummer 1351053.V25., EAN 5050835105345, Smyths Toys Artikelnummer 246898), Stretcherz Stretch Squad XXL (Artikelnummer 1350093, EAN 5050835009346, Smyths Toys Artikelnummer 251293), Stretch Squad W4 (12 astd) (Artikelnummer 1376624.WV4, EAN 5050837662419, Smyths Toys Artikelnummer 217895) sowie Stretcherz Stretch Squad Twin Pack (Artikelnummer 1376630.24, EAN 505083766301, Smyths Toys Artikelnummer 233497).

Die Produkte sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betroffen.

Das Produkt sollte ab sofort nicht mehr verwendet werden und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Es kann gegen vollständige und kostenlose Rückerstattung des Kaufpreises beim Händler zurückgegeben werden.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) | Originalmeldung

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