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Müllwerker durch Messer im Müllsack verletzt – Eigenbetrieb appelliert an richtige Entsorgung

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⚠️ Müllwerker durch Messer im Müllsack verletzt – Eigenbetrieb appelliert an richtige Entsorgung

Weil ein Messer unsachgemäß in einem amtlichen Müllsack entsorgt worden war, hat sich am Mittwoch, den 22. April 2026, ein Müllwerker während einer Restmüllsammeltour im Landkreis Waldshut eine Schnittverletzung zugezogen und musste medizinisch versorgt werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut appelliert eindringlich: Keine Messer, scharfkantigen Gegenstände, glühenden Abfälle oder Flüssigkeiten in Müllsäcken entsorgen.

Welcher Abfall in den amtlichen Müllsack gehört und welcher nicht, ist deutlich auf jedem Müllsack abgedruckt. Scharfkantige oder spitze Gegenstände – etwa Spritzen, Glasscherben, Metallteile oder zerbrochene Porzellan- und Keramikstücke – dürfen keinesfalls lose in den Sack gegeben werden. Scherben und andere scharfe Gegenstände müssen immer so verpackt sein, dass sie nicht durch den Sack hindurchstechen können – zum Beispiel in stabilen Kartons, dicken Kunststoffbehältern oder durch mehrlagige Umwicklung mit Papier und Klebeband.

Messer gehören nicht in den Hausmüll: Sie können im Metallschrott-Container auf jedem Recyclinghof kostenlos abgegeben werden.

Verletzen sich Müllwerker auf einer Sammeltour, kann diese unterbrochen werden oder muss ganz ausfallen – der Müll vieler Haushalte kann dann nicht wie geplant eingesammelt werden und es kommt zu Nachleerungen.

„Die Mitarbeiter unseres Entsorgungsunternehmens sorgen täglich dafür, dass Abfälle zuverlässig abgeholt und entsorgt werden. Sie verdienen unseren besonderen Schutz und unsere Rücksichtnahme. Bitte helfen Sie mit, solche Unfälle zukünftig zu vermeiden”, appelliert Elmar Weißenberger, Leiter des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.

Quelle: Landratsamt Waldshut / Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Foto: Symbolbild

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